AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für IT-Security-Dienstleistungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der KAV Consulting (Auftragnehmer) über IT-Security-Dienstleistungen in Österreich.
1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
1.3. Die AGB des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1. Der Auftragnehmer erbringt IT-Security-Dienstleistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu können gehören: Digital Footprint Intelligence (DFI), Bedrohungsüberwachung, Schwachstellenanalysen, Penetrationstests, Managed Detection & Response (MDR) oder andere spezifische IT-Sicherheitsdienste.
2.2. Die konkrete Leistung und der Leistungsumfang werden individuell im Vertrag oder Angebot geregelt.
2.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Probleme oder Schäden, die durch unsachgemden, die durch unsachgem\u00eße Nutzung, mangelhafte Infrastruktur oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
2.4. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. außerhalb der Geschäftszeiten, Notfalleinsätze oder Schulungen), werden nach Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen abgerechnet.
2.5. Beratungsleistungen und Empfehlungen: Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber im Rahmen der IT-Security-Dienstleistungen Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitslage, zur Behebung von Schwachstellen und zur Reduktion von Risiken. Diese Empfehlungen basieren auf den aktuellen technischen Gegebenheiten und dem Stand der Technik. Die endgültige Umsetzung dieser Empfehlungen obliegt dem Auftraggeber, und der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch deren Nichtumsetzung entstehen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
3.2. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass seine Systeme und IT-Infrastruktur nicht schadlos sein müssen, um die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer wird ausdrücklich beauftragt, bestehende Sicherheitslücken, Schwachstellen und Probleme zu identifizieren und zu beheben.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls beauftragte Dritte den Auftragnehmer bei der Durchführung der Arbeiten unterstützen und erforderliche Ressourcen bereitstellen.
3.4. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen, fehlende Zugänge oder eine mangelnde Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Daten und Systeme gesichert sind und übernimmt die Verantwortung für die Durchführung regelmäßiger Backups, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung heranzuziehen, sofern dies zur Leistungserbringung notwendig ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch diese Dritten, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit liegt vor.
3.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich alle relevanten Informationen zu bestehenden Sicherheitsproblemen oder Vorfällen zur Verfügung zu stellen, um eine effektive Behandlung sicherzustellen.
4. Rechte an Arbeitsergebnissen
4.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Arbeitsergebnissen ein.
4.2. Alle sonstigen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
5. Höhere Gewalt
5.1. Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder hoheitliche Eingriffe, entbinden beide Parteien für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten.
5.2. Hält die Behinderung länger als 3 Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.
6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
7. Unternehmensangaben
KAV Consulting GmbH
A-2540 Bad Vöslau, Konrad Poll-Straße 19/4/14
+43 664 257 12 18
Firmenbuchgericht: Wr. Neustadt
Firmenbuchnummer: FN 611296s, UID: ATU79849078
mj@kav-consulting.at
www.kav-consulting.at
8. Zusätzliche Regelungen für IT-Implementierungen
8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung von IT-Sicherheitslösungen gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen.
8.2. Die Endabnahme erfolgt durch den Auftraggeber. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als abgenommen.